November 2007

Blickpunkt St. Wendel, Mittwoch, 24. Oktober 2007

Heimatgeschichtlicher Abend am 1. November

Der Schinderhannes - Geschichte und Legende

Hoof. Am 1. November 2007, 17 Uhr, veranstaltet der Heimat- und Kulturverein Ostertal einen heimatgeschichtlichen Abend im protestantischen Gemeindehaus. Das Thema lautet: “Der Schinderhannes - Geschichte und Legende”. Referent ist Rainer Thielen aus Rehborn bei Meisenheim. Für die musikalische Umrahmung sorgt Walter Harth mit seiner Zither.

 

Mit bürgerlichem Namen hieß der Schinderhannes Johannes Bückler. Der Name Schinderhannes geht auf das Abdecker-Handwerk seines Vaters Johann zurück. Die Abdecker, auch Schinder genannt, genossen keinen guten Ruf.

Mit seiner Räuberbande machte der Schinderhannes das Gebiet des Hunsrücks unsicher. In dem dichten und wenig besiedelten Waldgebiet fand er damals immer wieder Unterschlupf. Im Mai 1802 hatte das Treiben ein Ende, und man sperrte ihn ein. 1803 wurden der berüchtigte Schinderhannes und 19 seiner Kumpane zum Tode verurteilt und hingerichtet. Mehr über das Leben des Schinderhannes erfahren die Besucher bei dieser Veranstaltung.

 

Saarbrücker Zeitung, Ausg. St. Wendel, 08.11.2007

Der Galgenstrick Schinderhannes war ein Nordpfälzer

Heimat- und Kulturverein Ostertal befasste sich mit dem Leben des Johannes Bückler

Zum Thema „Schinderhannes – Geschichte und Legende" des Heimat-und Kulturvereins Ostertal im Protestantischen Gemeindehaus in Hoof fanden sich mehr als 60 Zuhörer ein. Der Referent Rainer Thielen räumte dabei mit einem Irrtum auf: Der Schinderhannes sei ein Sohn des Nordpfälzer Berglandes und nicht des Hunsrücks.

Hoof. Schinderhannes sei ein Pfälzer gewesen und stamme nicht aus dem Hunsrück. Dieses Aussage machte der Referent Rainer Thielen an der Zahl der Straftaten fest. Südlich der Nahe habe Schinderhannes allein 211 seiner zahlreichen Verbrechen begangen. Der Hunsrück dagegen, wo er weit weniger Straftaten verübte, beanspruche den Schinderhannes für sich und vermarkte ihn touristisch in Namen für Gaststätten, Brot, Bier und Schnaps, Straßen und Wegen.

Hans Kirsch begrüßte die Gäste und gab einige erläuternde Informationen zum Thema. Walter Harth sorgte für eine entsprechende musikalische Gestaltung mit drei Schinderhannes- Liedern und Akkordeon-Begleitung.

Der Referent stützte sich auf die Prozessakten des damaligen Mainzer Kriminalgerichts. Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, sei wahrscheinlich im Herbst 1779 geboren. Der Name Schinderhannes verweise auf den Beruf seines Vaters, der als Knecht bei einem Abdecker (Schinder) arbeitete. Vater Johann stamme aus Merzweiler bei Lauterecken und habe nach der Heirat im Taunus in der Heimat seiner Frau gelebt.

Sohn Johannes war sieben Jahre alt, als seine Familie nach Merzweiler zurückkehrte. Der arme „Bettelbub" fand Arbeit bei einem Abdecker. Er geriet in schlechte Gesellschaft, mit Betrügereien und Diebstählen auf die schiefe Bahn.

 

Einbruch und Mord in Sötern

Der Ausstieg aus der bürgerlichen Gesellschaft begann. Johannes Bückler schloss sich einer Bande an, wurde ihr Anführer und führte fortan ein Vagabundenleben. Pferdediebstahl, Straßenräuberei, Erpressung und sogar Mord gehörte zum „Handwerk" der Bande. Verstecke fanden die Verbrecher in Köhlerhütten, Mühlen und verlassenen Bauernhöfen. Mehrmals wurde Schinderhannes geschnappt, aber ihm gelang immer wieder die Flucht. Nach einem Einbruch und Mord in Sötern 1801 erlosch der Stern des Schinderhannes. Auch wegen seiner Frauengeschichten war er berühmt. Nach mehreren Liebschaften fand er in Juliane Blasius aus Weierbach bei Idar-Oberstein, „Julchen", die richtige Räuberbraut.

Carl Zuckmayer umschrieb den Räuberhauptmann in seinem Schinderhannes-Lied mit den Worten: „Das ist der Schinderhannes, der Lumpenhund, der Galgenstrick, der Schrecken jedes Mannes und auch der Weiber Stück."

Ende Mai 1802 wurde der Schinderhannes im Taunus wieder festgenommen und von einem ehemaligen Kumpan verraten. In seiner Haft wurde er in 54 Einzelverhören befragt und mit 19 seiner Kumpane in Mainz am 20.November 1803 zum Tode verurteilt und noch in der Nacht enthauptet. Die Strafe für Julchen: zwei Jahre Zuchthaus. Schon vor dem Prozess hatte sie Sohn Wilhelm geboren. Dieser starb als Unteroffizier in der kaiserlichen Armee.

Es ist nicht bekannt, ob es weitere Nachkommen des Schinderhannes aus seinen anderen Liebschaften gibt, wohl aber seiner Geschwister und Julchens, die später wieder heiratete. An das Referat schloss sich eine Diskussion an.

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